In eigener Sache
Der Österreichische Gesetzgeber und seine “Registrierkassenverordnung” zwingen mich leider zu folgender Maßnahme:
Da mir die Anschaffung einer entsprechenden, fast EUR 2.000,00 teuren Registrierkassa aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich ist, kann ich ab 1. Jänner 2016 keine Barumsätze mehr akzeptieren.
Das bedeutet, Dienstleistungen und Warenlieferungen können nicht mehr in bar oder mit Karte bezahlt werden. Es wird daher jeweils vor Übergabe bzw. Leistungserbringung eine Rechnung erstellt, die per Überweisung zu begleichen ist. Eine Ausfolgung der Ware bzw. Leistungserbringung meinerseits ist erst nach erfolgtem Zahlungseingang möglich.
Ich bedauere diese umständliche und wenig kundenfreundliche Vorgangsweise sehr, sehe aber derzeit keine andere Möglichkeit, meine Werkstätte weiterzuführen.
Ich bitte um Ihr Verständnis.